Jurafuchs

Art. 21

Verf TH
Bildung und Kultur
Stand 1993-10-25
Das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bilden die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens. Sie sind insbesondere bei dem Zugang zu den verschiedenen Schularten zu achten.

Meine Notizen

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