Jurafuchs

Art. 41b

Verf TH
Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Stand 1993-10-25
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Das Land und seine Gebietskörperschaften haben die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.

Meine Notizen

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