Jurafuchs

Art. 59

Verf TH
Der Landtag
Stand 1993-10-25
(1)
Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.
(2)
Oppositionsfraktionen haben das Recht auf Chancengleichheit sowie Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung.

Meine Notizen

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