Jurafuchs

Art. 86

Verf TH
Die Rechtspflege
Stand 1993-10-25
(1)
Die Rechtsprechung wird im Namen des Volkes durch den Verfassungsgerichtshof und die Gerichte ausgeübt.
(2)
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
(3)
An der Rechtsprechung wirken Frauen und Männer aus dem Volk mit.

Meine Notizen

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