Jurafuchs

§ 49

PsychKHG
Besondere Sicherungsmaßnahmen und unmittelbarer Zwang
Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen
Stand 2014-11-25
(1)
Die §§ 25 und 26 gelten entsprechend.
(2)
Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Sinne von § 25 Absatz 2 Nummer 3 sind der Zimmereinschluss auf offen und geschlossen geführten Stationen und im Sinne von § 25 Absatz 2 Nummer 4 die Fesselung.
(3)
Bei einer Ausführung, Vorführung oder beim Transport ist die Fesselung auch dann zulässig, wenn aus anderen Gründen als denen des § 25 Absatz 1 in erhöhtem Maße Fluchtgefahr besteht.

Meine Notizen

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