(1)
Tragendes Element der pädagogischen Gestaltung ist die Förderung durch soziales Training. Es dient der Stärkung der Sozialkompetenz des jungen Menschen, insbesondere dem Erlernen und Einüben angemessener Handlungsformen in Konfliktsituationen.
(2)
In Gruppenarbeit und begleitenden Einzelgesprächen sollen soziales Wissen, soziale Einstellungen und soziales Verhalten vermittelt werden. Schwerpunkte bilden die Auseinandersetzung mit begangenen Straftaten, deren Ursachen und Folgen sowie die Erarbeitung von Zukunftsperspektiven. In geeigneten Fällen soll das Bemühen des jungen Menschen um einen Ausgleich mit dem Verletzten (Täter-Opfer-Ausgleich) gefördert werden.
(3)
Das soziale Training ist auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren. Es ist auf seine Wirksamkeit zu überprüfen und kontinuierlich fortzuentwickeln.