(1)
Begleitend zum sozialen Training werden regelmäßig Informationsveranstaltungen durchgeführt, insbesondere zu den Themen Gewalt, Sucht, Schulden und Medien. Zudem ermöglicht die Einrichtung dem jungen Menschen den Zugang zu tagesaktuellen Informationen und zu diesem Zweck auch die Teilnahme am Rundfunkempfang.
(2)
Die Einrichtung bietet dem jungen Menschen auch Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Förderung an. Bei Bedarf ist seine Sprachkompetenz zu fördern. Sofern der junge Mensch in der Vergangenheit seine Schulpflicht nicht oder nur unzureichend erfüllt hat, ist er dahingehend zu motivieren, in Zukunft seiner Schulpflicht nachzukommen.