Jurafuchs

§ 2

SächsJG
Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichte
Örtliche Zuständigkeit und Sitz der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Stand 2024-01-01
(1)
1Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Bautzen. 2Es führt die Bezeichnung „Sächsisches Oberverwaltungsgericht“.(1) Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Bautzen. Es führt die Bezeichnung „Sächsisches Oberverwaltungsgericht“.
(2)
Die Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz
1.
in Chemnitz

mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Chemnitz, den Landkreis Mittelsachsen, den Erzgebirgskreis, den Vogtlandkreis und den Landkreis Zwickau;

2.
in Dresden

mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Dresden, den Landkreis Görlitz, den Landkreis Bautzen, den Landkreis Meißen und den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge;

3.
in Leipzig

mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen.

3

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