Jurafuchs

§ 25a

SächsJG
Verwaltungsgerichtliche Zuständigkeitskonzentration
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Stand 2024-01-01
Das Verwaltungsgericht Dresden ist in folgenden Angelegenheiten für die Bezirke der Verwaltungsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig zuständig:
1.
in Personalvertretungsangelegenheiten und für Rechtsstreitigkeiten aus der Bildung und Tätigkeit der Richtervertretungen sowie
2.
für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche betreffend Vermögenswerte nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Alternative 3 des Vermögensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205), das zuletzt durch Artikel 587 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

a)

b)

c)

d)

e)

in den jeweils geltenden Fassungen. 25

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