(1)
Das Landesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiges und unabhängiges Gericht des Landes.
(2)
Das Landesverfassungsgericht führt die Bezeichnung "Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern". Es hat seinen Sitz in der Hansestadt Greifswald.