Wird der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so stellt das Landesverfassungsgericht die Nichtigkeit der gesetzlichen Bestimmung fest.
§ 57
LVerfGG M-VInhalt der Entscheidung
Verfahren in den Fällen des § 11 Abs. 1 Nr. 8 und 10 (Verfassungsbeschwerde gegen Landesgesetze)
Stand 1994-07-19