In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.
§ 60
LVerfGG M-VBegründung der Beschwerde
Verfahren in den Fällen des § 11 Abs. 1 Nr. 9 (Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Landesgrundrechten)
Stand 1994-07-19