In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die gesetzliche Bestimmung, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.
§ 54
LVerfGG M-VBegründung der Beschwerde
Verfahren in den Fällen des § 11 Abs. 1 Nr. 8 und 10 (Verfassungsbeschwerde gegen Landesgesetze)
Stand 1994-07-19