Die Verfassungsbeschwerde ist nur innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes zulässig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 52 Beschwerdebefugnis§ 54 Begründung der Beschwerde →