Jurafuchs

§ 39

LVerfGG M-V
Inhalt der Entscheidung
Verfahren in den Fällen des § 11 Abs. 1 Nr. 1 (Verfassungsstreitigkeiten)
Stand 1994-07-19
(1)
Das Landesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung fest, ob die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners gegen eine Bestimmung der Verfassung verstößt. Die Bestimmung ist zu bezeichnen.
(2)
Das Landesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidungsformel zugleich eine für die Auslegung der Bestimmung der Verfassung erhebliche Rechtsfrage entscheiden, von der die Feststellung gemäß Absatz 1 abhängt.

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