Die Verfassungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. § 30 bleibt unberührt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 61 Prozeßkostenhilfe§ 63 Anhörung Dritter →