Jurafuchs

§ 48

LVerfGG M-V
Inhalt der Entscheidung
Verfahren in den Fällen des § 11 Abs. 1 Nr. 4 (Prüfung eines Untersuchungsauftrages)
Stand 1994-07-19
(1)
Das Landesverfassungsgericht entscheidet nur über die Rechtsfrage.
(2)
Kommt das Landesverfassungsgericht zu der Überzeugung, daß der Untersuchungsauftrag oder ein bestimmter Teil des Untersuchungsauftrages mit der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unvereinbar ist, so stellt es in seiner Entscheidung diese Unvereinbarkeit fest.

Meine Notizen

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