(1)Meldebehörden sind die Ortspolizeibehörden.(2)Örtlich zuständig ist die Meldebehörde, in deren Bereich der meldepflichtige Vorgang stattfindet.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden →