die Tatsache, dass die betroffene Person
steuerrechtliche Daten (Steuerklasse, Freibeträge, rechtliche Zugehörigkeit der Ehegattin oder des Ehegatten zu einer Religionsgesellschaft, Rechtsstellung und Zuordnung der Kinder, Vor- und Familiennamen und Anschrift der Stiefeltern sowie die Tatsache des dauernden Getrenntlebens bei Verheirateten),
die Tatsache, dass Passversagungsgründe nach dem Passgesetz vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 6 Absatz 7 des Personalausweisgesetzes getroffen worden ist,
die Tatsache, dass nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann,
die Tatsache, dass ein Familienbuch auf Antrag angelegt worden ist, ferner bei verwitweten Personen den Namen der verstorbenen Ehegattin oder des verstorbenen Ehegatten sowie Tag und Ort der Eheschließung,
Namen und Anschrift der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers,
die Tatsache der Aufenthaltsanfrage (Datum der Anfrage, anfragende Stelle, Ablaufdatum),
die Anschrift vom 1. September 1939 derjenigen Personen, die aus den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten stammen,
die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, sowie die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung,
die Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes erteilt worden ist, sowie die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung,
die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung.