Die Meldebehörde übermittelt dem Suchdienst zur Erfüllung seiner Aufgaben von den Einwohnerinnen und Einwohnern, die aus den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten stammen, folgende Daten:
§ 34
Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz MG)Datenübermittlungen an den Suchdienst
Datenübermittlungen
Stand 2018-10-26