Betroffene Personen haben gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe dieses Gesetzes ein Recht auf unentgeltlicheMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen§ 9 Auskunft an die betroffene Person →