Sprengmittel und unbemannte Luftfahrtsysteme dürfen nicht gegen Personen angewandt werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 67 Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge§ 68a Kosten →