Das Ministerium stellt insbesondere zur Beratung und Information, zur Flächenverwaltung sowie zur elektronischen Erfassung und Weiterverarbeitung von Förderanträgen ein elektronisches Online-Portal zur Verfügung (WaldPortal BW).
§ 42b
LWaldGWaldportal
FÜNFTER TEIL Beratung und Förderung der Forstwirtschaft
Stand 1995-08-31