Eine Holzvermarktungsgemeinschaft ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzenden oder deren Zusammenschlüssen zu dem ausschließlichen Zweck, die Vermarktung der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse der Mitglieder wesentlich und nachhaltig zu verbessern.
§ 61a
LWaldGHolzvermarktungsgemeinschaft
SECHSTER TEIL Besondere Vorschriften für den Staats-, Körperschafts- und Privatwald
Stand 1995-08-31