Dieses Gesetz tritt am 1. April 1976 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlaß von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.