(1)
Zur Ordnung und Verbesserung der Waldstruktur kann eine forstliche Rahmenplanung durchgeführt werden mit dem Ziel, die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen Funktionen des Waldes nach § 1 Nr. 1 zu sichern.
(2)
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind bei der forstlichen Rahmenplanung zu beachten.