Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung und für künstlerische Vorhaben sinngemäß.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 48 Forschungsberichte, Veröffentlichung von Forschungsergebnissen§ 50 Mitgliedschaft →