Organe der Universitätsmedizin sind:1.der Fachbereichsrat,2.die Fachbereichsleitung,3.der Aufsichtsrat und4.der Vorstand.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 97 Aufgaben der Universitätsmedizin§ 99 Fachbereichsrat →