Zur Erstellung und Fortschreibung des Vollzugsplans und zur Vorbereitung anderer wichtiger Vollzugsentscheidungen führt der Anstaltsleiter Konferenzen mit an der Erziehung maßgeblich Beteiligten durch.
§ 106
JStVollzG M-VKonferenzen
Abschnitt 15 Aufbau der Jugendstrafvollzugsanstalt
Stand 2007-12-14