Der Senat trifft durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung. Dabei sollen, unter Berücksichtigung der Regelungen der Laufbahnverordnung, insbesondere geregelt werden
§ 26
BremBGAusbildungs- und Prüfungsordnungen
Laufbahnen
Stand 2025-07-05