Schulbehörden sind1.das Kultusministerium als oberste Schulbehörde,2.die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung als nachgeordnete Schulbehörden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 118 Beteiligung der Landkreise an den sonstigen Kosten§ 120 Aufgaben und Zuständigkeiten →