Jurafuchs

§ 178

NSchG
Überprüfung
Übergangsvorschriften
Stand 2026-06-23
Die Landesregierung überprüft bis zum 31. Juli 2020 die Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012 (Nds. GVBl. S. 34) einschließlich der damit zusammenhängenden weiteren gesetzlichen Änderungen; die Überprüfung erfolgt anschließend im Vier-Jahres-Rhythmus.

Meine Notizen

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