Allgemeinbildende Schulen der Sekundarbereiche I und II sowie die vollzeitschulischen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem beruflichen Abschluss führen, ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Berufliche Orientierung. Allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen arbeiten im Bereich der Beruflichen Orientierung zusammen.
§ 7
NSchGBerufliche Orientierung
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-06-23