Jurafuchs

§ 7

NSchG
Berufliche Orientierung
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-06-23
Allgemeinbildende Schulen der Sekundarbereiche I und II sowie die vollzeitschulischen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem beruflichen Abschluss führen, ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Berufliche Orientierung. Allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen arbeiten im Bereich der Beruflichen Orientierung zusammen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →