In jeder Klasse (Klassenschülerschaft) werden eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher (Klassenvertretung), deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie die Vertreterinnen oder Vertreter in der Klassenkonferenz und deren Ausschuss nach § 39 Abs. 1 gewählt. Die Klassenschülerschaft bildet den Klassenrat.
§ 73
NSchGKlassenschülerschaft, Klassenvertretung und Klassenrat
Schülervertretungen, Schülergruppen, Schülerzeitungen
Stand 2026-06-23