Jurafuchs

Art. 12

Verf RP
Die Einzelperson
Stand 1947-05-18
(1)
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2)
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.

Meine Notizen

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