Jurafuchs

Art. 19a

Verf RP
Die Einzelperson
Stand 1947-05-18
Rechte, welche die Verfassung allen Deutschen gewährt, stehen auch Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union zu, soweit diese nach dem Recht der Europäischen Union Anspruch auf Gleichbehandlung haben.

Meine Notizen

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