Jurafuchs

Art. 75

Verf RP
Die Grundlagen des Staates
Stand 1947-05-18
(1)
Das Volk handelt nach den Bestimmungen dieser Verfassung durch seine Staatsbürger und die von ihnen bestellten Organe.
(2)
Staatsbürger sind alle Deutschen, die in Rheinland-Pfalz wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Das Nähere regelt ein Gesetz.

Meine Notizen

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