(1)Rheinland-Pfalz ist ein demokratischer und sozialer Gliedstaat Deutschlands.(2)Träger der Staatsgewalt ist das Volk.(3)Landesfarben und Landeswappen bestimmt ein Gesetz.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 71 bis 73 *Art. 74a →