a)
b)
c)
2Zur Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes darf die Wohnung auch ohne Wissen des Inhabers und der Bewohnerinnen oder Bewohner betreten werden, wenn dies ausdrücklich angeordnet wurde. Zur Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes darf die Wohnung auch ohne Wissen des Inhabers und der Bewohnerinnen oder Bewohner betreten werden, wenn dies ausdrücklich angeordnet wurde.
2In Zweifelsfällen ist eine automatische Aufzeichnung unter den Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 Satz 4 zulässig. In Zweifelsfällen ist eine automatische Aufzeichnung unter den Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 Satz 4 zulässig.
2Daten, die durch Herstellung von Lichtbildern oder Bildaufzeichnungen erlangt wurden, dürfen nicht zu Strafverfolgungszwecken übermittelt werden. Daten, die durch Herstellung von Lichtbildern oder Bildaufzeichnungen erlangt wurden, dürfen nicht zu Strafverfolgungszwecken übermittelt werden.