Kinder- und Jugendhilfe fördert die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit in Tageseinrichtungen, auf deren gleichmäßigen Ausbau das Land hinwirkt.
§ 27
LKJHGFörderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Abschnitt 4 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Stand 2025-10-21