Jurafuchs

§ 1

SächsRiG
Grundsatz
Allgemeine Vorschriften
Stand 2025-01-01
1Die rechtsprechende Gewalt obliegt den Richterinnen und Richtern. 2Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. 3Sie sprechen Recht im Namen des Volkes. Die rechtsprechende Gewalt obliegt den Richterinnen und Richtern. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sprechen Recht im Namen des Volkes.

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