Jurafuchs

§ 69

SächsRiG
Richterinnen und Richter auf Probe sowie Richterinnen und Richter kraft Auftrags
Staatsanwaltsvertretungen
Stand 2025-01-01
Zu den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Sinne dieses Unterabschnitts gehören auch die bei der Staatsanwaltschaft beschäftigten Richterinnen und Richter auf Probe sowie Richterinnen und Richter kraft Auftrags.

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