Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung kann gegenüber dem Präsidialrat Stellung nehmen und zu diesem Zweck eine Vertreterin oder einen Vertreter in Sitzungen des Präsidialrats entsenden.
§ 41
SächsRiGBeteiligung des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Präsidialrat
Stand 2025-01-01