Jurafuchs

§ 43

SächsRiG
Errichtung
Errichtung und Zuständigkeit
Stand 2025-01-01
1Das Dienstgericht wird bei dem Landgericht Leipzig, der Dienstgerichtshof bei dem Oberlandesgericht Dresden errichtet. 2Die Zahl der Kammern und Senate bestimmt das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 3Die Geschäftsstelle des Gerichts, bei dem das Dienstgericht oder der Dienstgerichtshof errichtet ist, nimmt auch die Aufgaben der Geschäftsstelle des Dienstgerichts oder des Dienstgerichtshofs wahr. Das Dienstgericht wird bei dem Landgericht Leipzig, der Dienstgerichtshof bei dem Oberlandesgericht Dresden errichtet. Die Zahl der Kammern und Senate bestimmt das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Die Geschäftsstelle des Gerichts, bei dem das Dienstgericht oder der Dienstgerichtshof errichtet ist, nimmt auch die Aufgaben der Geschäftsstelle des Dienstgerichts oder des Dienstgerichtshofs wahr.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →