Der Insolvenzverwalter kann beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzmasse betreiben, auch wenn an dem Gegenstand ein Absonderungsrecht besteht.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/inso/__165.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).