Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben, die nicht gemäß § 309 durch gerichtliche Zustimmung ersetzt werden, so wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag von Amts wegen wieder aufgenommen.
§ 311
InsOAufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag
Verbraucherinsolvenzverfahren
Stand 2026-05-06