Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/inso/__176.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).