Jurafuchs

§ 176

InsO
Verlauf des Prüfungstermins
Feststellung der Forderungen
Stand 2026-05-06
Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.