1Zur Freizeitgestaltung sind geeignete Angebote vorzuhalten. 2Insbesondere sollen Sportmöglichkeiten, Gemeinschaftsveranstaltungen und eine Bücherei angeboten werden. Zur Freizeitgestaltung sind geeignete Angebote vorzuhalten. Insbesondere sollen Sportmöglichkeiten, Gemeinschaftsveranstaltungen und eine Bücherei angeboten werden.
§ 26
SächsUHaftVollzGFreizeit und Sport
Arbeit, Bildung, Freizeit
Stand 2025-08-16