Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 29 und 30 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30 Religiöse Veranstaltungen§ 32 Grundsatz →