Jurafuchs

§ 28

EWKG
Nachhaltige Mobilität
Klima- und Umweltschutz im Mobilitätssektor
Stand 2017-03-07
Ziel des Landes Schleswig-Holstein ist es, eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität zu erreichen, insbesondere durch:
1.
die Bereitstellung der dafür erforderlichen Infrastruktur,
2.
die Vernetzung und Ausbau der Mobilitätsangebote unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten,
3.
den Einsatz klimaneutraler Antriebe und
4.
die Bereitstellung attraktiver Angebote umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

Meine Notizen

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